Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Annett Haase
Hebamme
Karl Marx Straße 13
68623 Lampertheim
- nachfolgend Hebamme genannt -
Allgemeine Vertragsbedingungen
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der oben genannten Hebamme.
Terminverlegung
Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.
Privatrechnungen
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB).
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.
Die Privatrechung wird anhand der aktuell gültigen Privatgebührenverordnung gestellt.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.
Zusatzleistungen:
Falls die Inanspruchnahme der Leistungen der Hebamme nach Häufigkeit oder Umfang die nach der Hebammen-Vergütungsvereinbarung zum Vertrag nach § 134a SGB V abzurechnenden Leistungen übersteigt, wird die Hebamme die Vertragspartnerin insoweit vorher unterrichten. Die Vertragspartnerin bestätigt, darüber belehrt worden zu sein, dass sie verpflichtet ist, diese Kosten selbst zu übernehmen und privat zu bezahlen.
Kosten für Leistungen, die nicht von der Krankenkasse bezahlt werden, werden in einem separaten Behandlungsvertrag festgelegt.
Kurse:
Die einzelnen Kursstunden bauen aufeinander auf, neue Teilnehmer/innen können daher nicht in den laufenden Kurs aufgenommen werden. Kursstunden, die in Anspruch genommen werden, rechnet die Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach § 134a SGB V.
Partnergebühr bei Geburtsvorbereitungskursen für Paare: Die Gebühr für die Begleitperson ist nach Rechnungserhalt verpflichtend zu entrichten. Sie ist auch dann in voller Höhe fällig, wenn die Begleitperson an einzelnen oder allen Kursstunden nicht teilnehmen kann. Dafür erhält die Begleitperson eine quittierte Rechnung und eine Teilnahmebescheinigung nach Abschluss des Kurses. Beides kann bei der Krankenkasse (der Frau oder der Begleitperson) eingereicht und werden. Manche Kassen erstatten (einen Teil) der Partnergebühr.
Die Hebamme behält sich das Vorrecht, die Kursdurchführung bei weniger als 3 Teilnehmenden bis 2 Wochen vor Kursbeginn abzusagen. Die Vertragspartnerin wird dann per E-Mail darüber informiert. Eine Weiterleitung der Vertragspartnerin an geeignete Hebammenkollegin wird versucht.
Der Hebamme wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen.
Hinweis: Die Krankenkasse übernimmt nur die Kosten für einen Geburtsvorbereitungskurs (14h) und einen Rückbildungskurs (10h), ein zweiter muss selbst bezahlt werden. Sie verpflichten sich hiermit, der Hebamme Auskunft zu geben, falls Sie einen weiteren Geburtsvorbereitungs- oder Rückbildungskurs besuchen.
Haftung
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt.
Die Vertragspartnerin bestätigt mit der Anmeldung ausdrücklich, mit diesen Bedingungen einverstanden zu sein. Sie bestätigt die Richtigkeit Ihrer Angaben.
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.